Flexibilisierung von Biogas BHWK

Im Gegensatz zu Solar-und Windkraftwerken können Biogasanlagen flexibel und bedarfsgesteuert betrieben werden. Das EEG fördert den Zubau von flexiblen Biogaskapazitäten an Bestandsanlagen mit einer finanziellen Zulage, der sogenannten Flexibilitätsprämie bzw. dem Flexibilitätszuschlag.
Mit der Flexibilität wird eine installierte Leistung größer dimensioniert als von der Bemessungsleistung gefordert. In Zeiten höherer Strompreise kann somit mehr Strom erzeugt werden (positive Regelenergie) und bei niedrigeren Einnahmen kann das System bei Teillast oder abgeschaltet (negative Regelleistung) betrieben werden. Diese zusätzlichen Marketing Erlöse hängen von der technischen Option für den flexiblen Betrieb des Systems ab (Steuerleistung, Leistungsänderung, Gasspeicher Kapazität).

Um die Leistung der Anlage zu steigern, müssen entsprechende Prüfungen der Lagerkapazitäten und der Anlagensteuerung (24h Fahrplan) von einem Umweltgutachter überprüft werden.

 

Stepstones für die Flexibilisierung

Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Für den flexiblen Betrieb einer Biogas BHKW Einheit, einhergehend mit der Leistungssteigerung, einschließlich neuer Genehmigungen, ist zunächst bei der Bundesnetz Agentur in einem so genannten  "Markt Stammdaten Register " (hier: Registration -Link) eine Registrierung erforderlich. Der geplante Start des Flex-Betriebes ist mit seiner Bekanntgabe max. drei Monate im Voraus möglich.

 

Für die Bewertung der Konformität sind nachstehende Unterlagen erforderlich:

  • BImSchG-Genehmigung der Anlagenerweiterungen und des Flex-Betriebes
  • Spezifikation der installierten Leistung und der geplanten Nennleistung
  • Abnahme Protokoll der BHKW-Anlage durch die Genehmigungsbehörde, falls zutreffend
  • Inbetriebnahme Protokolle der Anlage
  • Technische Daten der Notfall-Einrichtungen (Fackel)
  • Gasspeicher/Netto-Gas-Speichervolumen-Überprüfung
  • Lageplan Anlagenplan, Flussdiagramm / R & I Schema
  • Störfallkonzept oder Beschreibung zum Störfallnachweis
  • Soweit erforderlich Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und der Ex-Schutz-Dokumentation
    (Brandschutzkonzept, Betriebsanleitung und Verfahrensabweisungen für flexiblen Betrieb)
  • Prüfberichte durch TÜO oder zugelassene Sachverständige über:
    § 14 BetrSichV (vor Inbetriebnahme)
    § 15 BetrSichV (wiederkehrende Prüfung)
    § 29 BImSchG sicherheitsbezogene Inbetriebnahme
    § 17 AwSV Prüfbericht
    TRGS 529 Ausbildung
  • Versicherungsbescheinigungen

Sonstige behördliche Genehmigungen, sofern zutreffend

  • Veterinärrechtliche Zulassung
  • Angaben bezogene Gülle und NaWaRo-Mengen

     

Datenblätter des BHKW

  • Datenblätter BHKW Anlage (mit Durchflussrate und Gasverbrauch/h)
  • durchschnittlicher Methangehalt
  • Nachhaltigkeitsnachweis der Zünd- und Stützfeuerungs Brennstoffe (falls erforderlich)
  • Anpassung des Wärme Konzeptes für flexiblen Betrieb
  • Messtechnik Gas-Speicher-Niveau
     

Netzbetreiber / Vermarkter

  • Nachweis des Anspruchs auf die Marktprämie (z. B. Abrechnung eines Netzbetreiber)
  • Vertrag Netzbetreiber (Netzanschlussvertrag) / Angaben Netzbetreiber Einspeiseleistung / Netzanschlusszusage
  • Formular Anmeldung Bundesnetzagentur / Bestätigung Bundesnetzagentur
  • Typprüfbestätigung Trafo / Datenblatt Trafo bzw. Angaben des Netzbetreiber zum Trafo
  • Direktvermarktungsvertrag
  • Anlagenzertifikat ( W > 1 MW elektr.)
  • Angabe der Menge der erzeugten Elektrizität (Betreiber)/Abrechnungs Netzbetreiber
  • Nachweis Inanspruchnahme Marktprämie (z.B. letzte Abrechnung Netzbetreiber)
  • Nachweise zur Anlagensteuerung und Prozessleittechnik

Möglicherweise. zusätzliche Unterlagennach Absprache


 

Nachweis der BHKW Betriebsführung

Um die Flexibilität des Systems zu verifizieren und den Flex-Bonus zu beantragen, muss ein Demonstrationsbetrieb von mindestens 3 Tagen durchgeführt und dokumentiert werden. In mindestens einer der folgenden Betriebsbedingungen muss ein Umweltgutachter den Betrieb vor Ort bewerten:
 

1. der Nachweis des Verlagerungs-Potentials
Bei normaler Einsatzstoff-Zuführung ist die Gasspeicherungsfähigkeit der Biogasanlage zu Überprüfen. Dabei ist der Gesamtgasspeicher auf mindestens 20% des Gasspeichers leer zu fahren. Mit ausgeschalteten Motoren muss die Zeit bestimmt werden, bis das Gas-Speichervolumen wieder gefüllt ist. Die Füllstände der Gasblase sind dabei fortlaufend zu dokumentieren.
 

2. Ermittlung eines Fahrplan gesteuerten Betriebsmodus
In Absprache mit dem Direktvermarkter ist ein Zeitplan für 24 Stunden abzustimmen, welcher die Lastfälle "Maschine aus",  "halbe Last " und  "Volllast" berücksichtigt. Gleichzeitig erstellt der Direktvermarkter eine 15-Minuten Übersicht zu den effektiven zusätzlichen Mehrerlösen über den definierten Testzeitraum..
In einem weiteren 24h-Fahrplan sollen die Betriebsbedingungen des Anlagenbetreibers abgebildet werden, wie diese im regulären Betrieb dargestellt sind, z.B. unter Berücksichtigung der geforderten Last- oder Vertragsbedingungen, wie z.B. externe Wärmebereitstellung.

3. Präqualifikation
Der Vorqualifizierungs-Nachweis definiert die Betriebsbedingungen entlang einer sog. Doppel-Höcker-Kurve. Dazu muss jedes BHKW innerhalb von 5 Minuten von 0 bis zur vollen Last starten, mindestens 10 Minuten bei voller Last laufen und innerhalb von 5 Minuten nach Abschalten des Motors wieder vom Netz getrennt sein. Dieses Verfahren ist nach 10 Minuten zu wiederholen.

 

Diese 3 Betriebszustände sind zeitlich nicht miteinander verbunden und können daher unabhängig voneinander durchgeführt werden. Die 15-Minuten-Werte der Strom-Einspeisung  müssen vom Direktvermarkter zur Verfügung gestellt werden und sind der Dokumentation des zu validierenden Demonstrationsbetriebes beizufügen.

 

 

 

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