EMAS Validierung
Verfahrensablauf einer EMAS-Registrierung
Der erste Schritt zur EMAS Registrierung ist die Ermittlung des Ist-Zustandes und die Abbildung der zukünftig angestrebten Ziele. Mit der Implementierung eines Umweltmanagement-Systems (ISO 14001:2015) erfolgen die Verteilung von Zuständigkeiten, die Entwicklung der Kernindikatoren für z.B. Energie- und Wasserverbrauch und Abfallaufkommen und konkrete Prozeßsteuerungen für die Ablauflenkung. Durch die interne Umweltbetriebsprüfung (das erste Umweltaudit) wird die Wirksamkeit des Systems abgebildet und die konkreten, nachvollziehbaren und messbaren Ziele definiert.
Die aus der ersten Umweltbetriebsprüfung abgeleiteten Ziele und Maßnahmen (und später auch ihre Zielerreichung) werden in einer Umwelterklärung dokumentiert, die durch einen Umweltgutachter zu validieren ist. Eine Besonderheit der EMAS-Anforderung ist, dass dabei auch die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften geprüft und bestätigt werden muss
Ist die Begutachtung des Umweltmanagement-Systems erfolgreich und die Umwelterklärung valide erfolgt der Registrierungsantrag bei der zuständigen Registrierungsstelle. Diese kommunizieren mit der zuständigen Umweltbehörde auf ggf. vorliegende Verstöße und registriert das Unternehmen in das EMAS Register. Nun darf das registrierte Unternehmen das EMAS-Logo nutzen.
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