ISCC EU - Zertifizierung
Mit einer ISCC-EU Zertifizierung kann die Einhaltung der in der erneuerten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDII) für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union festgelegten gesetzlichen Anforderungen an die Kriterien für die Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen ausgewiesen werden.
Dazu zählen:
- Biomasse-Brennstoffen für die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte
- Land- und forstwirtschaftliche Biomasse
- Abfälle und Rückstände (einschließlich Rückstände aus Landwirtschaft Aquakultur, Fischerei und Forstwirtschaft
- lignozellulosehaltige und zellulosehaltige Non-Food-Materialien für die Herstellung von Biokraftstoffen
- flüssigen Biobrennstoffen und Biomassekraftstoffen, einschließlich fortschrittlicher Biokraftstoffe
- Biogas für den Verkehr (Biokraftstoffe und Biogas, gem. Anhang IX Teil A der RED II)
- Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomassekraftstoffe mit einem geringen oder hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC).
- Flüssige und feste Abfallströme nicht-erneuerbaren Ursprungs für die Herstellung von recycelten Kohlenstoffkraftstoffen
Die ISCC-Zertifizierung geht über die gesetzlichen Anforderungen der RED II hinaus, da sie zusätzliche ökologische und soziale Anforderungen abdeckt.
ISCC-EU ist ein Zertifizierungssystem zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeit und die Einsparung von Treibhausgasemissionen Kriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/20012 (RED II).
Die Überprüfung der Einhaltung der ISCC-Anforderungen sowie die Ausstellung von ISCC-Zertifikaten erfolgt nur durch anerkannte Zertifizierungsstellen
ISCC - International Sustainability and Carbon Certification - ist ein weltweit anwendbares Nachhaltigkeitszertifizierungssystem und deckt alle Arten von landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlichen Biomasse, biogenen Abfällen und Reststoffen, nicht-biologischen erneuerbaren Materialien und recycelte kohlenstoffbasierte Materialien
Mit diesem Zertifizierungssystem kann nachgewiesen werden, dass die Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Strom und Wärme aus fester und gasförmiger Biomasse der EU-Richtlinie 2018/2001/EG – RED II entsprechen.
ISCC hat als sogenannter "Systemanbieter" ein von der EU-Kommission akkreditiertes Zertifizierungssystem geschaffen, mit dem die Anforderungen der RED II auf Konformität geprüft werden können und ist von der EU-Kommission - neben anderen Systemanbietern (SURE, REDcert) - in der EU zugelassen.


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