SURE Zertifizierung

SUSTAINBALE RESOURCES Verification

Mit RED II, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU, wurde die Verpflichtung zum Nachweis der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse erweitert. RED I galt bisher nur für Betreiber, die flüssige Biokraftstoffe oder Biomethan als Kraftstoff herstellen, sowie für die vor- und nachgelagerte Lieferkette.

Anlagen zur Nutzung gasförmiger Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung > 2MW (ca. 850 kW elektrische Leistung), benötigen eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach den Anforderungen der neuen RED II.
Betreiber von Biogasanlagen, die Strom oder Wärme / Kälte erzeugen, müssen die Nachhaltigkeit der eingesetzten und erzeugten Biomasse, eine Massenbilanz, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Energieeffizienz nachweisen.

Anlagen, die Strom oder Wärme/Kälte aus fester Biomasse erzeugen, unterliegen ebenfalls der Nachweispflicht, wenn ihre thermische Nennleistung > 20 MW beträgt.

Bei der Zertifizierung wird die Nachhaltigkeit der gesamten Lieferkette berücksichtigt, also auch die Lieferanten der Biomasse, der Strom-/Wärmeerzeugungsanlage (KWK) oder der Biogasanlage (BGA). Die Nachweispflicht gilt für die gesamte Lieferkette - dementsprechend müssen liefernde Biogas- und Biogasaufbereitungsanlagen über eine Nachhaltigkeitszertifizierung verfügen. Zertifikate von ISCC-EU, REDcert und SURE können von Lieferanten unter gegenseitiger Anerkennung angewendet werden.

Das SURE-System bildet keine Nachhaltigkeitszertifikate für die Herstellung von Kraftstoffen ab.

 

Für welchen Betreiber ist eine Zertifizierung erforderlich?

  • Biogasanlagen mit einer thermischen Nennleistung von > 2 MW
  • Anlagen mit Bio-Feststoffen bei einer thermischen Nennleistung von > 20 MW

 

 

Das Sustainable Resources Verification Scheme  (SURE) ist ein Zertifizierungssystem, mit dem nachgewiesen werden kann, dass die Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Strom und Wärme aus fester und gasförmiger Biomasse der EU-Richtlinie  2018/2001/EG – RED II entsprechen.

SURE hat als sogenannter "Systemanbieter" ein von der EU-Kommission akkreditiertes Zertifizierungssystem geschaffen, mit dem die Anforderungen der RED II auf Konformität geprüft werden können und ist von der EU-Kommission - neben anderen Systemanbietern (ISCC, REDcert) - in der EU zugelassen.

SURE certification
Verfahren zur Meldung der Nachhaltigkeit

Um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen, sind folgende Schritte für eine operative Einheit erforderlich:

  1. Abschluss eines SURE-EU-Systemvertrags (Registrierung auf der SURE web-site)
  2. Beauftragung einer unabhängigen anerkannten Zertifizierungsstelle, die bei SURE als akkreditierte Stelle gelistet ist.
  3. Nach der Ausstellung des Zertifikats erfolgt die Registrierung im Nabisy System für nachhaltige Biomasse
  4. Vierteljährliche Übertragung der Nachhaltigkeitsmengen in das Nabisy-System

In der Nabisy-Datenbank müssen die nachhaltig erzeugten Strommengen von den sogenannten "letzten Schnittstellen" gemeldet werden. In der Datenbank werden für die gemeldeten Strommengen entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise generiert, die an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet werden.

Betriebseinheiten mit SURE-Anwendungsbereich :

  • 5101 Strom aus Biomasse (feste Biomasse)
  • 5201 Strom aus Biogas (Rohbiogas)
  • 5301 Strom aus Biomethan

sind in der Nabisy-Datenbank der BLE zu registrieren.

BLE und Nabisy

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht, dass die RED II bzw. BioSt-NachV ordnungsgemäß angewendet werden. Zudem akkreditiert das BLE die Zertifizierungsstellen, welche letztlich die Nachhaltigkeits-Audits durchführen dürfen.

Nach der Ausstellung eines Zertifikates (SURE, ISCC-EU, REDcert) kann eine Erzeuger-Stelle dessen erzeugte Mengen quartalsweise in der Nabisy-Datenbank einzutragen. Dabei werden dann für diese betreffenden Strommengen Nachhaltigkeitsnachweise erzeugt, die an den jeweiligen Netzbetreiber weitergeleitet werden. Bei Biogas-Anlagen BHKW > 2 MW Feuerungswärmeleistung sind diese Nachhaltigkeitsnachweise auch für die EEG-Vergütung erforderlich.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft hat ein Nabisy-Handbuch auf deren Website veröffentlicht.

SURE-Geltungsbereiche

Eine SURE Zertifizierung eignet sich für:

  • Erzeuger von landwirtschaftlicher Biomasse
  • Erzeuger von forstwirtschaftlicher Biomasse
  • Entstehungsbetriebe von Abfall und Reststoffen
  • Produzenten von Biomasse-Brennstoffen
  • Handel mit Biomasse und Biokraftstoffen sowie die damit verbundene Logistik
  • Erzeuger von Wärme- und Strom aus Biomasse-Brennstoffen

 

Einteilung der Geltungsbereiche:

1101 Gruppenmanager landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe

1201 Gruppenmanager forstwirtschaftliche Erzeugerbetriebe

1301 Gruppenmanager Entstehungsbetriebe Abfall und Reststoffe

1102 Erzeugerbetrieb landwirtschaftliche Biomasse

1202 Erzeugerbetrieb forstwirtschaftliche Biomasse

1302 Entstehungsbetrieb Abfall und Reststoffe

2101 Ersterfasser landwirtschaftliche Biomasse

2201 Ersterfasser forstwirtschaftliche Biomasse

2301 Sammler von Abfall und Reststoffen

 

3101 Aufbereitungsanlage landwirtschaftliche Biomasse

3201 Aufbereitungsanlage forstwirtschaftliche Biomasse

3301 Aufbereitungsanlage Abfall und Reststoffe

3401 Biogasanlage (Rohbiogas, Vergärung)

3402 Biogasanlage (Rohbiogas, Vergasung)

3403 Biomethanaufbereitungsanlage

 

4001 Lieferant vor der letzten Schnittstelle

 

5101 Strom aus Biomasse (feste Biomasse)

5102 Wärme aus Biomasse (feste Biomasse)

5201 Strom aus Biogas (Rohbiogas)

5202 Wärme aus Biogas (Rohbiogas)

5301 Strom aus Biomethan

5302 Wärme aus Biomethan

Nabisy Datenbank ≠ SURE Datenbank

In der Nabisy-Datenbank müssen erzeugte nachhaltigen Strommengen ausschließlich von den letzten Schnittstellen gemeldet werden.

In der SURE-Datenbank müssen die Mengen nachhaltiger Biomasse oder Biomethan aller Schnittstellen aufgezeichnet werden. Diese Mengenbilanzierung ist Bestandteil der jährlichen Gutachter-Prüfung.
 

Anwendung der Selbsterklärung

Selbsterklärungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachweisführung. Selbsterklärungen sind einerseits von Anbaubetrieben der Biomassen und von Entstehungsbetrieben von Abfall- und Reststoffen (Gülle, Mist) abzugeben.

Mit den Selbsterklärungen bestätigen die jeweiligen Abgabestellen, dass die gelieferten Einsatzstoffe nachhaltig sind und somit die Anforderungen der RED II eingehalten werden können. Anbau- oder Entstehungsbetriebe können auch mehrere Selbsterklärungen (z.B. aufgrund geänderte Liefer- folgen, -arten, oder -mengen) an einen oder mehrere letzte Schnittstellen abgeben.

Ausgestellte Selbsterklärungen sind jeweils nur für 12 Monate gültig und müssen jedes Jahr erneut von den betreffenden Lieferstellen eingeholt werden.

Selbsterklärungen werden von der SURE als Vorlage-Formular zur Verfügung gestellt.

Prüfungsinhalte bei einem SURE-Audit
  • Selbsterklärung(en) der Anbau- und Abfallstoff-Abgabestellen
    Unter Verwendung sog. Selbsterklärungen welche SURE als Formular-Vorlage zur Verfügung stellt, sind gegenüber den Ersterfassern bzw. den Sammelstellen nachzuweisen, dass die angegebene Biomasse den REDcert Nachhaltigkeitskriterien entspricht.
    Nach einer Ersterfassung sind keine Selbsterklärungen von nachfolgenden Schnittstellen mehr möglich, sondern nur noch geprüfte Nachhaltigkeitsnachweise
    Bestimmte Lieferstellen, mit Übereinstimmung einer von SURE festgelegten Anforderung, sind onsite durch Gutachter im Audit zu prüfen.

     

  • Lieferdokumentation
    Die entsprechenden Liefernachweise werden im Rahmen eines Audits überprüft. Nur nachweislich konforme Lieferungen können als nachhaltig validiert werden. Alle nachhaltigen Biomasse-Lieferungen für die Erzeugung von Strom / Wärme müssen
    1. für die jeweilige Rückverfolgbarkeitsprüfung zum Entstehungsort und
    2. der Bewertung der Entstehungsart
    eindeutig gekennzeichnet sein.
    Alle nachhaltigen Biomasse-Lieferungen müssen zur Ermittlung der Mengen verwogen (t) oder gemessen (m³) worden sein.

     

  • Massenbilanzierung
    Eine Massenbilanzierung muss für jede Betriebsstelle geführt werden.
    Dabei müssen nachhaltige und nicht nachhaltige Einsatzmengen explizit getrennt bilanziert werden. Innerhalb der nachhaltige Einsatzmengen ist eine Trennung von unterschiedlichen substratspezifischen Nachhaltigkeitseigenschaften vorzusehen.

     

  • Treibhausgasbilanzierung
    Für Anlagen, die nach dem 01.01.2021 in Betrieb gegangen sind, ist ein Nachweis der Treibhausgasemissionseinsparungen verbindlich. Eine Einsparung von 70% im Vergleich zu fossilen Brennstoffen ist für diese Anlagen verpflichtend.

QHSE cert Division
EU

Umweltgutachterorganisation
Technische Überwachungsorganisation
Zertifizierungen und Umweltgutachten
 

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