WEE Konformität

Die EU Standards für die WEEE Regelwerke 50625-1 bis 50625-5, 50614, 50574 definieren die Anforderungen eines von der EU geförderten Systems zur Entwicklung und Harmonisierung eines europaweiten einheitlichen Standards zu Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen für die Verwertung und für die Schadstoffentfrachtung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Eine klare Regelung wie die Deutsche Anwendung der LAGA 31 A und 31 B zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen gibt es in den Europäischen Nachbarstaaten nicht. Neben der Regelung für Erstbehandlungsanlagen nach dem ElektroG kann für eine Europäische Anwendung eine Konformität zu den Anforderungen der WEEE Regelwerke in einer Konformitätsbescheinigung testiert werden.

Eine Zertifizierung nach dem nicht behördlichen WEEELABEX Verfahren bieten wir nicht mehr an.

 

QHSE cert GmbH

Wir bieten für Ihr Unternehmen:

  • Konformitätserklärung zu den europäischen WEEE Regelungen für EBA
  • Konformitätserklärung für europäische multi-site EBA-Organisation gem WEEE Regelungen
  • Zertifizierung nach ElektroG / EfbV
  • Kombination mit der EfBV/ElktroG Zertifizierung und Konformität zu den WEEE Regelwerken

 

Eine WEEE Regelwerks-Konformität bezieht sich konkret auf die Verwertung und Entfrachtung einzelner Gerätegruppen und deren gerätespezifischen Anforderungen und ist dezidierter als die LAGA 31A, bzw. 31B
Der Aufbau der Europäischen WEEE Standards stimmt mit den allgemeinen Regeln zu Aufbau und Erstellung normativer Dokumente überein, womit eine Integration in bestehende oder zu implementierende ISO Normen erleichtert wird, z.B. in die ISO 9001:2015
Eine Integration dieser EU Normen wird durch die Europäische Kommission umgesetzt. Die Europäische Normenreihe EN 50625 dient dazu, werkstoffliches Recycling zu fördern, nachhaltige Verwertungsverfahren zu unterstützen und nicht konforme Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten einschließlich deren isolierte Fraktionen auszuschließen.

Die Befolgung der normativen WEEE Anforderungen ersetzt nicht die derzeitigen Verbindlichkeiten der gesetzlichen Verpflichtungen einer Organisation, wie z.B. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung oder ggf. BImSchG-Auflagen.
In den Fällen, in denen normative Anforderungen der WEEE Normenreihe von gesetzlichen oder behördlichen nationalen oder subnationalen Verfügungen abweichen, gelten die strikteren Anforderungen.

Nachstehende Bereiche, die bei einer WEE  Konformität geprüft werden: 

  • Betriebsgenehmigungen und legal compliance
  • Ausbildung, Qualifikation und Organisation des Personals, als auch der Betriebsleitung
  • Eingangskontrolle- und Prüfverfahren für angelieferte EAG
  • Management der Lagerhaltung
  • Verwertungsverfahren und zugehörige Massenbilanzierung
  • Qualitätskontrollen der fraktionierten Stoffströme
  • betrieblicher Umweltschutz, Störfallmanagment, Notfallvorsorge
  • Dritt-Beauftragungen
  • Qualitätsmanagement und Rückverfolgbarkeit
     

Ein erstmaliges Konformitäts-Assessment (initial assessment) nimmt wie bei einer Entsorgungsfachbetriebs-Zertifizierung einen höheren Zeitrahmen in Anspruch. Je nach Anlagenart- und Größe können i.d.R. ein bis durchaus zwei Tage erforderlich werden. Nach einer erfolgreichen Erst-Bewertung folgt eine jährliche Überwachung zum Nachweis der fortlaufenden Konformität.
Bei Kombinationen mit anderen Regelwerken, z.B. EfbV, ISO 14001, EMAS oder auch ISO 9001, sind einzelne Elemente des betreffenden Standards adaptierbar.

 

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