Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle und wir nehmen jede Rückmeldung unserer Kunden oder sonstiger interessierter Parteien sehr ernst.
Einsprüche oder Beschwerden über QHSEcert Zertifizierungen
Zertifikatsentscheidungen oder über ein von uns zertifiziertes Unternehmen
Haben Sie einen Einspruch zu einer Zertifikatsentscheidung, oder eine Beschwerde über uns, einen unserer Mitarbeiter oder einen unserer Kunden, teilen Sie uns dies bitte mit.
Zur Evaluierung von Einsprüchen und Beschwerden haben wir ein von der (Akkreditierung)-Norm gefordertes Verfahren eingerichtet und sorgen für objektive und interessenwahrende Lösung eines Beschwerde- oder Einspruch-Sachverhaltes.
Unser Verfahren umfasst detaillierte Festlegungen zur:
- Aufnahme des Einspruchs, der Beschwerde
- Analyse des Einspruchs, der Beschwerde
- Einbeziehung nicht Beteiligter zur Wahrung der Unparteilichkeit
- Umsetzung ggf. notwendiger Maßnahmen
- Rückmeldung zu Umsetzung / Abhilfe an den Einspruchsführenden / Beschwerdeführenden
Verantwortlich für die Behandlung eines Einspruchs ist der Leiter der Zertifizierungsstelle oder, sofern dieser den Zertifizierungs- oder Zulassungsprozess durchgeführt hat, die Stellvertretung.
Verantwortlich für die Beschwerdebehandlung ist der Geschäftsleitung.
QHSEcert ist verpflichtet, dass eine Einreichung, Evaluierung und Entscheidung zu Einsprüchen oder Beschwerden nicht zu Benachteiligungen des/der Einspruchsführers/-in oder Beschwerde/-in führt.
Senden Sie uns einfach eine eMail an appeal (@) qhse-group (.) com um einen Einspruchs- oder Beschwerde-Prozess einzureichen.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Annahme und eine Beschreibung des Verfahrens für eine einfache und schnelle Bearbeitung.
Ein Einspruch bezieht sich auf die Nicht-Anerkennung von festgestellten Abweichungen zur gegenständlichen Prüfanforderung von Auditoren / Gutachter (im Überwachungsaudits, oder vor Zertifizierungsentscheidungen) und kann sich damit auf eine mögliche (noch anstehende Zertifizierungsentscheidung) oder (abgeschlossene Zertifizierungsentscheidung) bereits erfolgte Nicht-Erteilung einer Zertifizierung beziehen.
Einsprüche müssen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Soweit bei Einspruchsverfahren mit der Zertifizierungsstelle keine Einigung erzielt wird, hat der/die einspruchstellende Partei das Recht, sich an die betreffende Zulassungsstelle der Zertifizierungsstelle zu wenden.
Eine dritte Person (z.B. Zertifizierungskunde, Behörde, Akkreditierungsstelle, Lieferant, Kunde, Privatperson etc.) erklärt dessen Unzufriedenheit über die Zertifizierungs- oder Validierunsg- Dienstleistung der QHSEcert (z.B. Nutzung des Zertifikates, reklamierter Auditbericht oder eine Anerkennungsstelle / Akkreditierungsstelle, Programm-Owner, stellt außerhalb der regulären Begutachtungen und Überwachungen einen Regelwerksverstoß fest z. B. Vorlagen-Nutzung, Prüflisten-Vorgaben, Datenbankeintragungen).
Beschwerden müssen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Soweit bei Beschwerdeverfahren mit der Zertifizierungsstelle keine Einigung erzielt wird, hat der/die beschwerdestellende Partei das Recht, sich an die betreffende Ansprechstelle des Eigners des Zertifizierungsprogramms zu wenden

Umweltgutachterorganisation
Technische Überwachungsorganisation
Zertifizierungen und Umweltgutachten
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