Altfahrzeug-Verordnung

Altfahrzeug-Verwertungsbetriebe sind jährlich von einer anerkannten Überwachungsorganisation auf Konformität zu den relevanten Regelwerken zu prüfen. Dies gilt ebenso für  Annahmestellen, als auch für Altmetall-/Schrotthändler oder Abschleppunternehmen, Rücknahmestellen sowie für Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder Schredder-Anlagen.

Gemäß den Bestimmungen der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) dürfen für eine behördliche Anerkennung ausschließlich zugelassene Umweltgutachter oder Gutachter nach § 36 der GewO,  Demontagebetriebe und Schredderanlagen, als auch Annahme- und Rücknahmestellen begutachten.

Auch in Kombination  einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe - Verordnung bieten wir die Zertifizierung gem. der AltfahrzeugV an.

 

QHSE cert GmbH

Wir bieten für Ihr Unternehmen:

Zertifizierungen nach der AltfahrzeugV in Verbindung mit der EfB-V


 

Akkreditierte Umweltgutachter in einer behördlich anerkannten TÜO (Technischen Überwachungsorganisation) sind berechtigt Altfahrzeug-Verwertungsbetriebe zu zertifizieren. Anerkannte Überwachungsstellen sind im Zentralregister bei der ZKS gelistet
Lediglich abweichend des §6 der AltfahrzeugV können Nachweise zur Begutachtung von Annahme- und Rücknahmestellen, die gleichzeitig Kraftfahrzeugwerkstätten sind, von Ihrer zuständigen KfZ-Innung durchgeführt werden.

 

QHSE cert GmbH
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Christian Ruhe M.Sc.
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