Altfahrzeug-Verordnung
Altfahrzeug-Verwertungsbetriebe sind jährlich von einer anerkannten Überwachungsorganisation auf Konformität zu den relevanten Regelwerken zu prüfen. Dies gilt ebenso für Annahmestellen, als auch für Altmetall-/Schrotthändler oder Abschleppunternehmen, Rücknahmestellen sowie für Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder Schredder-Anlagen.
Gemäß den Bestimmungen der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) dürfen für eine behördliche Anerkennung ausschließlich zugelassene Umweltgutachter oder Gutachter nach § 36 der GewO, Demontagebetriebe und Schredderanlagen, als auch Annahme- und Rücknahmestellen begutachten.
Auch in Kombination einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe - Verordnung bieten wir die Zertifizierung gem. der AltfahrzeugV an.
Wir bieten für Ihr Unternehmen:
Zertifizierungen nach der AltfahrzeugV in Verbindung mit der EfB-V
Akkreditierte Umweltgutachter in einer behördlich anerkannten TÜO (Technischen Überwachungsorganisation) sind berechtigt Altfahrzeug-Verwertungsbetriebe zu zertifizieren. Anerkannte Überwachungsstellen sind im Zentralregister bei der ZKS gelistet
Lediglich abweichend des §6 der AltfahrzeugV können Nachweise zur Begutachtung von Annahme- und Rücknahmestellen, die gleichzeitig Kraftfahrzeugwerkstätten sind, von Ihrer zuständigen KfZ-Innung durchgeführt werden.
Umweltgutachterorganisation
Technische Überwachungsorganisation
Zertifizierungen und Umweltgutachten
Accredited European Certification