Zertifizierung gem. dem ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/19/EU – WEEE2. Diese Regelung gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die gem. §2 des ElektroG in nachstehenden Geräte-Kategorien zugeordnet sind:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule
- Beleuchtungskörper
- elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinprodukte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- automatische Ausgabegeräte
Betreiber von Erstbehandlungsanlagen (EBA), haben ihre Konformität jährlich durch einen Umweltgutachter validieren zu lassen. Ein Zertifikat gem. des ElektroG oder eine WEEE Konformität darf nur dann ausgestellt werden, wenn eine EAB zu den technischen Anforderungen konform ist und das Stoffstrom-Monitoring, welches zur Ermittlung der Verwertungsquoten erforderlich ist, in nachvollziehbarer Weise validiert werden kann.
Wir bieten für Ihr Unternehmen
- Zertifizierung der Erstbehandlungsanlage gem. § 21, Abs. 2 ElektroG
- Zertifizierung in Verbindung mit der EfBV gem. § 21, Abs. 4 ElektroG
Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben in Verbindung mit dem ElektroG setzt die erfolgreiche Zertifizierung nach der EfB-V voraus. Ein Zertifikat gilt mit jährlicher, verbindlicher Rezertifizierung analog zum EfBV Zertifikat längstens für einen Gültigkeitszeitraum von 18 Monaten.
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