Validierungen für Vorbehandlungsanlagen
gem. §11 GewAbfV
Betreiber von Vorbehandlungsanlagen müssen für jedes Kalenderjahr innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Jahres eine sogenannte "Fremdüberwachung" durch eine akkreditierte Stelle durchführen. Diese Prüfung beinhaltet die Anforderungen der §§ 6 und 10 GewAbfV.
Für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und EMAS-validierte Vorbehandlungsanlagen entfällt diese Verpflichtung zur Überprüfung (§11 Abs.3 GewAbfV) da diese einhergeht mit der integrierten Prüfung nach der EfbV oder der EMAS Richtlinie.
Nachweis der Verwertungseignung
Anlagenzertifikat gem VerpackG
gem. Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Kap 10.6 (§17 Abs.2 VerpackG) siehe VerpackG
Wir bieten für Ihr Unternehmen:
- Validierung der Nachweise gem. § 11 (1) GewAbfV
- Validierung der Mengenstromnachweise gem. § 17 (2) VerpackG
- Zertifizierung gem. EfbV
- EMAS
Diese und andere Anforderungen müssen jährlich von einer akkreditierten Stelle validiert und der zuständigen Behörde übermittelt werden.
Umweltgutachterorganisation
Technische Überwachungsorganisation
Zertifizierungen und Umweltgutachten
Accredited European Certification