Umweltgutachter

Umweltgutachter/innen sind natürliche, oder Umweltgutachter-Organisationen respektive juristische Personen, denen durch das Umweltauditgesetz (UAG) das Recht zuerkannt ist, Organisationen auf die Erfüllung der Anforderungen bestimmter gesetzlicher Regelwerke zu überprüfen und Konformitäten zu den jeweiligen Anforderungen zu validieren.

 

Umweltgutachter/innen unterliegen einer gesetzlichen Überwachung durch eine vom BUMV beliehenden Institution, der Deutschen Akkreditierungsstelle für Umweltgutachter DAU. Dies sichert

  • unabhängige, zuverlässige und glaubwürdige Prüfung von Umweltgutachter/innen
  • geprüfte Fachkunde von Umweltgutachter/innen im jeweiligen Prüfungsfachbereich
  • gesetzlich geregelte System der Zulassung, Prüfung und Aufsicht von Umweltgutachter/innen
  • unabhängige, zuverlässige und glaubwürdige Prüfung von Umweltgutachter/innen

Quelle: https://www.emas.de/umweltgutachter-in

Aufgrund ihrer Fachkenntnisse sind Umweltgutachter/innen im Umgang mit den Themen Umweltschutz- und Umweltsicherheit, sowie Energie- und Klima-Regelwerken, als auch wesentlichen essentiellen Anforderungen im Arbeitsschutz und der Managementsysteme (Qualität, CSR, u.a.), deutlich versiert. Ohne explizite Erfahrungen im jeweiligen Branchenbereichen, sind Prüfungen zum Erlagen eines Umweltgutachter-Status nicht zulässig.

Umweltgutachter/innen können Vollzugs- und Überwachungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.

  • Anlagenüberwachung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Zertifizierungen nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG)
  • Zertifizierungen nach dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (TEHG)
  • Zertifizierungen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

 

  • Zertifizierungen nach der Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfbV)
  • Zertifizierungen nach dem Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
  • Zertifizierungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Zertifizierungen nach EU Regelwerken zum Ende der Abfalleigenschaft

 

  • Sachverständigentätigkeit bei Genehmigungsanträgen nach BImSchG
  • Sachverständigentätigkeit bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG)
  • Sachverständigentätigkeit bei Investition-Förderungsanträgen (BMEL)
  • Überprüfungen nach der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Quelle: https://www.emas.de/umweltgutachter-in

Neben diesen legal requirements können Umweltgutachter/innen eine Reihe weiterer kommerzieller Regelwerken zertifizieren:

  • ISO 14001:2015
  • ISO 50001:2018
  • RAL UZ30a (Blauer Engel)
  • Nachhaltigkeitsberichte
  • ….weitere

Umweltgutachter-Ausschuß UGA

Der UGA ist unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums. Das Bundesumweltministerium hat den UGA gemäß dem Umweltauditgesetz (UAG) einzusetzen. Die gewählten Mitglieder des UGA setzten dazu Ihre Fachkenntnisse und ihre langjährigen praktischen Erfahrungen im betrieblichen Umweltschutz ein, um die relevanten Tätigkeitsgebiete von Umweltgutachtern auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern

Die Aufgaben des UGA:

Richtlinien für die Zulassung, Prüfung und Aufsicht von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern sowie deren Organisationen erlassen

  • die Prüferliste für die Zulassungsprüfungen der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter führen
  • Sachverständige für Widerspruchsangelegenheiten empfehlen
  • das Bundesumweltministerium in Fragen zu EMAS beraten
  • die Verbreitung von EMAS fördern

Quelle: https://www.emas.de/der-uga

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