Blauer Engel 217a Papierpackung

 

Hersteller von Papieren aus 100% Altpapier für Papiertragebehältnisse, Wellpappentragekartons, Baupapiere und -pappen, können mit einer Zertifizierung nach DE-UZ 217a darstellen, dass ihre Produkte umweltfreundlich produziert wurden.

Für diese Zertifizierung müssen Hersteller die Rohstoffbeschaffung und Herstellung von einem Umweltgutachter überprüfen lassen, insofern die Anforderungen  mit den Vergabe-Kriterien des „Blauen Engels“ übereinstimmen.
Das Umweltzeichen verifiziert die Umweltverträglichkeit eines geprüften Produkts. Nach Anforderungen der Vergabekriterien wird von einem Umweltgutachter auch überprüft, inwiefern die Herstellung umweltschonend erfolgt, welche Inhaltsstoffe verwendet wurden, ob schädliche Emissionen messbar sind; - und je nach Produkt, ob eine umweltschonende Entsorgung auch der bei der Herstellung anfalenden Produktionsabfälle bzw. Abwässer möglich ist.

Die Prüfkriterien basieren auf gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerten, gültigen Normen und Richtlinien oder Anforderungen des Verbraucherschutzes.

Teilweise werden Kriterien betrachtet, welche über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem werden in einigen Fällen gesundheitliche Aspekte mitberücksichtigt.

 

Für eine erfolgreiche Zertifizierung muss eine antragstellende Organisation die jeweiligen Anlagen der Vergabegrundlagen für den „Blauen Engel“ anwenden.
Die in den Vergabekriterien abgebildeten Prüfanforderungen sind von einem Umweltgutachter zu befolgen; z.B. Prüfung der Rohstoffbeschaffung, Prüfung von definierten Höchstmengen an Frischfasern, u.a.. Ggf. ist eine Verifizierung dezidierter Abwasserparameter durchzuführen.

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