Entsorgungsfachbetriebe
Das Verfahren zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben ist in den Anforderungen der EfB-V bzw. in den Vollzugsrichtlinien der LAGA 36 explizit definiert. Akkreditierte Umweltgutachter in einer behördlich anerkannten TÜO (Technischen Überwachungsorganisation) sind berechtigt Entsorgungsfachbetriebe zu zertifizieren. Akkreditierte Zertifizierungsstellen sind im Zentralregister der ZKS gelistet.
Mit Zustimmung der jeweiligen Behörde zu einem EfBV konformen Überwachungsvertrag und bei Erfüllung der betrieblichen sowie personellen Voraussetzungen, erhalten Entsorgungsunternehmen einen Zertifizierung-Eintrag in das eEFBV Zentralregister bei der ZKS und können als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ihre abfallwirtschaftlichen Unternehmungen abbilden.
Wir bieten für Ihr Unternehmen:
- Zertifizierungen und Überwachungsvereinbarungen gem. der EfBV / LAGA M 36
Einhergehend erschließen sich für Entsorgungsfachbetriebe mit einer Zertifizierung nach § 56, 57 des KrWG, noch weitere verfahrensrechtliche Begünstigungen:
- Freistellung, bzw. Erleichterungen im Nachweisverfahren gem. § 7 (1) Nr. 1 und § 9 (3)der Nachweisverordnung)
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG)
- Erleichterung bei der Dokumentation als auch eine Verringerung der Prüfhäufigkeiten bei der Gewerbeabfallentsorgung gem. § 9 (1-6) GewAV.
Darüber hinaus ergeben sich Kombinationen mit weiteren Regelwerken
- Altfahrzeug-Verordnung § 5 (2)
EfBV-kombinierte Prüfung von Annahmestellen / Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, oder Schredderanlagen bei der Altfahrzeug-Verwertung
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG § 21 (4)
EfBV-kombinierte Prüfung vom Erst-Behandlungsanlagen (EBA) von Elektro-Altgeräten
- Akten- und Datenträgervernichtung
EfBV-kombinierte Teilnahme an einer Qualitätssiegelzertifizierung gem. DIN 66399
- WEEE
Zertifizierungen von EBA Anlagen in Kombination mit dem WEEE Standard der Europäischen Union
- EuCertPlast
Zertifizierungen der EU Kunststoff-Recycling-Richtlinie für recycelte post consumer Kunststoffe PCR
- RAL UZ 30a
Validierungen gemäß dem RAL-UZ 30a Standard für die Applikationen des Blauen Engel Zeichen für Produkte aus recycelten Kunststoffen
Die EfbV-Zertifizierung ist in der Abfallbranche bei öffentlichen Ausschreibungen und Kundenvorgaben immer stärker gefordert. Darüber hinaus nutzen zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe Vorteile in der Nachweisführung sowie bei Erlaubnissen, Anzeigen und Genehmigungen.
Die Efb-Anforderungen beziehen sich gem. Efb-V auf folgende Bereiche:
- Betriebsorganisation
- Genehmigungsstand, Konformitätsstand
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers
- Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen
- Aus- und Weiterbildung der verantwortlichen Personen
- Betriebstagebuch
- Mengenstrombilanz
- Beauftragung Dritter
Bei einer EfbV-Zertifizierung ist bei multi-site Organisationen eine Matrix-Zertifizierung nicht zulässig. D.h. jede Niederlassung ist der Prüfung durch eine Technische Überwachungs-Organisation zu unterziehen.
Umweltgutachterorganisation
Technische Überwachungsorganisation
Zertifizierungen und Umweltgutachten
Accredited European Certification